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# EDHN FoF Betriebskonzept v1.0\_11 2025

**Betriebskonzept Fliegen ohne Flugbetriebsleiter am Verkehrslandeplatz Neumünster (EDHN)**

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| Geltungsbereich   | Intern und extern         |            |
| ----------------- | ------------------------- | ---------- |
| Fachliche Prüfung | F. Hesselschwerdt         | 18.10.2025 |
| Freigabe durch    | M. Allendorf              | 20.11.2025 |
| Veröffentlichung  |                           | 01.01.2026 |
| Versionsnummer    | 1.0                       |            |
| Ort der Ablage    | Vereinsflieger & Internet |            |

**Änderungshistorie**

| Datum      | Version | Autor          | Grund / Änderung / Aktualisierung |
| ---------- | ------- | -------------- | --------------------------------- |
| 18.10.2025 | 1.0     | Hesselschwerdt | Erstversion                       |
|            |         |                |                                   |
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1. **Einleitung**

Der Verkehrslandeplatz Neumünster (EDHN) betrieben durch den Flugsport-Club Neumünster e.V. (FSCN) unterliegt einer Betriebspflicht. Die Betriebszeitenzeiten sind im Luftfahrthandbuch AIP VFR Deutschland (AIP VFR) veröffentlicht. Eine Nutzung außerhalb dieser Zeiten unter Vorbehalt einer PPR ist für Sichtflüge am Tage möglich. Der Betrieb am Verkehrslandeplatz Neumünster kann auch zu den regulären veröffentlichten Betriebszeiten grundsätzlich ohne Flugbetriebsleiter durchgeführt werden. Die Angaben in der AIP VFR und weiterer Veröffentlichungen (z.B. NOTAMS, NfL) sind zwingend zu beachten und einzuhalten.

Neben diesem Betriebskonzept sind weitere Dokumente und Anweisungen für den operativen Flugbetrieb in Kraft und bindend am Verkehrslandeplatz Neumünster. Das Betriebskonzept ist nur bestimmt für seinen Zweck und setzt keine anderen Verfahren insbesondere hinsichtlich Sicherheitsbestimmungen (Safety) außer Kraft. Dieses Betriebskonzept bezieht sich im Einzelnen auf:

* Betriebsgenehmigung Verkehrslandeplatz Neumünster
* AIP-VFR-Deutschland
* NfL 2024-I-3106
* NfL 2023-1-2792

1. **Betrieb von Pisten und anderen Flugbetriebsflächen**

EDHN verfügt über insgesamt zwei Pisten.

**Piste 01/19** (485 x 40m GRAS) und

**Piste 08/26** (600 x 15 m ASPHALT).

Die Pisten dürfen aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe und Ausrichtung nicht unabhängig voneinander betrieben werden.

Bei Flugbetrieb ohne Flugbetriebsleiter ist ausschließlich die **Piste 08/26** zu nutzen.

Die **Piste 01/19** darf nur bei Anwesenheit eines Flugbetriebsleiter und nach vorheriger Genehmigung durch Neumünster Radio genutzt werden.

Rollvorgänge auf unbefestigten Flächen sind stets mit erhöhter Aufmerksamkeit durchzuführen.

Eine Abstellung von Luftfahrzeugen findet grundsätzlich nördlich der Piste 08/26 im Bereich der Hallen statt, so dass der sonstige Betrieb nicht behindert wird.

1. **Übergang zwischen dem Betrieb mit und ohne Flugbetriebsleiter**

Der Flugbetriebsleiter gibt bei noch aktiver Flugplatznutzung den Beginn und das Ende des Betriebes mit Flugbetriebsleiter per Funk auf der Platzfrequenz bekannt.

1. **Kontrolle der Flugbetriebsflächen und Zustandsmonitoring**

Die Flugplatzbetreiberin führt in angemessen Abständen Kontrollen der Flugbetriebsflächen durch. Sollte ein Betriebsleiter seinen Dienst aufnehmen, so ist er vor Beginn verpflichtet eine gesamtheitliche Kontrolle der Flugbetriebsflächen vorzunehmen. Schäden, Unregelmäßigkeiten und Foreign Object Debris (FOD) sind gemäß einem separaten internen Verfahren zu dokumentieren. Jeder verantwortliche Luftfahrzeugführer ist bei Betrieb ohne Betriebsleiter angehalten, ggf. mit geeigneten Mitteln eine Sichtkontrolle der Start- und Landeflächen vorzunehmen. Bestehen Zweifel über den Zustand der Start- und Landeflächen oder ist eine Überprüfung nicht möglich, ist eine Nutzung unzulässig.

1. **Segelflugbetrieb**

Bei gleichzeitigem Segelflugbetrieb und Motorflugbetrieb während der regulären Öffnungszeiten, muss ein Flugbetriebsleiter anwesend sein.

1. **PPR außerhalb der Öffnungszeiten**

Für Piloten die Mitglieder des FSCN sind, ist die PPR zur Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten grundsätzlich erteilt. Notwendige Meldungen werden selbstständig im Programm Vereinsflieger eingepflegt.

Piloten die nicht Mitglied des FSCN sind und EDHN außerhalb der Öffnungszeiten nutzen wollen, sind verpflichtet einen PPR-Antrag bei der Flugplatzbetreiberin **Email:**<ppr@edhn.de> der über die **Webseite:** <https://www.edhn.de/ppr-anmeldung-fof> zu stellen. Der Flug darf erst nach Erteilung der PPR durchführt werden.

1. **Übermittlung der Flugdaten bei Betrieb ohne Betriebsleiter**

Der Flugplatzbetreiberin sind durch den verantwortlichen Luftfahrzeugführer unverzüglich und noch am selben Tag folgende Informationen per **Email:**<info@edhn.de> oder über die **Website:** <https://www.edhn.de/hauptflugbuch-fof> zu übermitteln:

* Kennzeichen des Luftfahrzeugs
* Typ des Luftfahrzeuges
* Anzahl der Personen an Bord
* Start- und / oder Landeplatz
* Start- und / oder Landezeit in EDHN
* Ggf. Art des Fluges (gemäß Vorgaben der Bundesstatistik)

1. **Meldung von Unregelmäßigkeiten, Störungen und Unfällen**

Alle Nutzer des Flugplatzes sind verpflichtet Unregelmäßigkeiten, Störungen oder Unfälle unverzüglich dem Flugplatzbetreiber zu melden. Notfallerreichbarkeiten sind im Anhang dieses Dokuments veröffentlicht. Diese Meldung ersetzt nicht weitere notwendige und vorgeschriebene Meldungen (z.B. BFU) die ebenso unverzüglich abgesetzt werden müssen.

1. **Rescue and Fire Fighting Services**

Für private (nichtgewerbliche) Flüge, steht technische Grundausstattung gemäß der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen zur Verfügung. Der Aufbewahrungsort ist im Bedarfsfall für jedermann zugänglich als alarmgesicherter Behälter am Gebäude des Towers, sowie im Bereich der Flugzeughallen. Die Aufbewahrungsorte sind gut erkennbar gekennzeichnet.

Freigegeben:

***

20.11.2025, Matthias *Allendorf*


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